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   BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96   

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BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96 (https://dejure.org/1996,9341)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96 (https://dejure.org/1996,9341)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 1996 - 3 ObOWi 42/96 (https://dejure.org/1996,9341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 40
  • VersR 1997, 1373
  • BayObLGSt 1996, 37
  • VRS 91, 353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Dem steht nicht entgegen, daß die Rechtsprechung (vgl. BGHSt 21, 288, 290) bei der Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes (§ 258 StPO ) keine Angabe gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für erforderlich hält, was im Fall der Gewährung des letzten Wortes vorgebracht worden wäre.
  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Soweit die Betroffene hingegen damit zugleich die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erheben wollte, wäre diese unzulässig, weil sie nicht im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG angegeben hat, was sie im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 41, 42; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; OLG Hamm NZV 1993, 244 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497 ; OLG Köln NZV 1992, 419 unter Bezugnahme auf eine Reihe von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 2 Ss OWi 234/92
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Soweit die Betroffene hingegen damit zugleich die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erheben wollte, wäre diese unzulässig, weil sie nicht im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG angegeben hat, was sie im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 41, 42; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; OLG Hamm NZV 1993, 244 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497 ; OLG Köln NZV 1992, 419 unter Bezugnahme auf eine Reihe von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
  • OLG Hamm, 03.09.1992 - 2 Ss OWi 864/92

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versagung rechtlichen Gehörs; Beruhen des Urteils auf

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Soweit die Betroffene hingegen damit zugleich die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erheben wollte, wäre diese unzulässig, weil sie nicht im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG angegeben hat, was sie im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 41, 42; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; OLG Hamm NZV 1993, 244 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497 ; OLG Köln NZV 1992, 419 unter Bezugnahme auf eine Reihe von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3 ObOWi 105/95
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (vgl. BayObLGSt 1995, 202, 203, 215).
  • BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung einer Rechtsnorm im

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Vielmehr hätte es hier der Angabe bedurft, wann die Verteidigerwahl dem Gericht angezeigt worden ist, weil nur dann überprüft werden kann, ob eine Verpflichtung zur Ladung des Verteidigers bestanden hat (vgl. BayObLG Beschluß vom 22.2.1996 - 1 ObOWi 63/96).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1994 - 3 Ss 610/93

    Hauptverhandlung; Einspruch ; Verwerfung; Rechtsbeschwerdegericht;

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Soweit die Betroffene hingegen damit zugleich die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erheben wollte, wäre diese unzulässig, weil sie nicht im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG angegeben hat, was sie im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 41, 42; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; OLG Hamm NZV 1993, 244 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497 ; OLG Köln NZV 1992, 419 unter Bezugnahme auf eine Reihe von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
  • BayObLG, 26.06.1970 - 5 Ws (B) 51/70

    Zulässigkeit der Hauptverhandlung bei Nichterscheinen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Die Rechtsbeschwerde bedarf der Zulassung (§ 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG ), da nur eine Geldbuße von 80 DM verhängt worden ist (vgl. § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ) und die Bestimmung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG nicht entsprechend angewendet werden kann (vgl. BayObLGSt 1970, 139, 140 = VRS 39, 282).
  • BayObLG, 30.03.1992 - 3 ObOWi 24/92

    Verfahrensverstoß; Versagung; Rechtliches Gehör; Zulassungsbeschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Soweit die Betroffene hingegen damit zugleich die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erheben wollte, wäre diese unzulässig, weil sie nicht im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG angegeben hat, was sie im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 41, 42; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; OLG Hamm NZV 1993, 244 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497 ; OLG Köln NZV 1992, 419 unter Bezugnahme auf eine Reihe von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 Ss OWi 817/20

    Anforderungen an die Darlegung einer Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs mit

    Darüber hinaus ist in einem auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Gewährung des letzten Wortes gestützten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auch mitzuteilen, was der Betroffene im Falle der Gewährung des letzten Wortes vorgebracht hätte (Senat, Beschluss vom 14. August 2018 - 2 Ss-OWi 651/18; OLG Jena, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 1 Ss 314/03; BayObLG, Beschluss vom 15. April 1996 - 3 ObOWi 42/96; BeckOK OWiG/Bär, 27. Edition 01. Juli 2020, 0WiG § 80 Rdn. 20).
  • OLG Jena, 15.07.2013 - 1 SsRs 74/13

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene

    Auch die bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Ladung ( § 216 StPO , § 74 Abs. 3 OWiG ) erforderliche Darlegung, was der Betroffene im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte (BayObLG, Beschluss vom 15.4.1996, 3 ObOWi 42/96, OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.3.1994, 3 Ss 610/93 , bei [...]), ist erfolgt.

    Mithin muss der Verfahrensverstoß tatsächlich gegeben sein (BayObLG, Beschluss vom 15.4.1996, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 09.07.2020 - 3 OWi 6 SsRs 189/20

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Gehörsverletzung durch

    Bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs handelt es sich um eine Verfahrensrüge, die der Formvorschrift der §§ 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 337/06 v. 17. November 2006; BayObLG, Beschl. 3 ObOWi 42/96 v. 15. April 1996 - Rn. 5 f. n. juris; OLG Hamm, Beschl. 2 Ss OWi 1021/98 v. 11. September 1998 - Rn. 6 f. n. juris).
  • OLG Koblenz, 05.11.2021 - 2 OWi 32 SsRs 254/21

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung rechtlichen Gehörs; Unzulässige

    Bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs handelt es sich um eine Verfahrensrüge, die der Formvorschrift der §§ 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG , 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss (OLG Koblenz, 1 Ss 337/06 v. 17.11.2006; 3 OWi 6 SsRs 189/20 v. 09.07.2020, beck-online; BayObLG, 3 ObOWi 42/96 v. 15.04.1996, juris; OLG Hamm, 2 Ss OWi 1021/98 v. 11.09.1998, juris).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
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